Hallo und willkommen im Forum. Ich vermute, dass bei Mietobjekten im Allgemeinen der Vermieter für größere Reparaturen und der Mieter für kleinere Reparaturen verantwortlich ist. Aber ich könnte mich irren, denn ich kenne nicht alle Einzelheiten des Falles oder den Vertrag, den ihr beide unterschrieben habt. Daher möchte ich dir raten, dich selbst genauer zu informieren: Dieser Link https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-korrekte-betriebskostenabrechn... führt dich zur Website von Property Manager Scout, auf der du alle nötigen Informationen zu Vermietern und Nebenkosten findest. Soweit ich weiß, können Vermieter mit den Betriebs- oder Reparaturkosten den Großteil der Betriebskosten ihrer Immobilie decken. Allerdings muss sie inhaltlich genau sein und von. Auf der oben genannten Website erfährst du, was Betriebskosten im rechtlichen Sinne sind und welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Viel Glück!
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Hallo, ich suche nach einem Rat. Also, mein Vormieter hat meine Wohnung über ein Jahr lang gemietet. Ich habe zugestimmt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. In der Vereinbarung zur vorzeitigen Kündigung, die wir beide unterschrieben haben, stand, dass die Zählerstände für Gas/Strom/Wasser am letzten Tag der Abreise abgelesen werden. Er weigerte sich jedoch, für die Reparatur- und Wartungskosten zu zahlen? Was soll ich tun?