Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - was bedeutet der?

Hi Leute! Ich sitze gerade an meiner Bachelorarbeit im Studienfach Landwirtschaftsarchitektur. Im Zuge dieser soll ich, als empirischen Teil, ein fiktionales Projekt planen, welches mittels Auftragsvergabe an das geeignete Bauunternehmen vergeben wird. Da ist echt alles dabei – von der Chancengleichheit bis hin zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Mit der Chancengleichheit hatte ich weniger Probleme, ein wenig hänge ich jedoch beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fest. Das ist irgendwie so kompliziert und ich verstehe nicht genau, was mir dieser Grundsatz sagen soll. Wisst ihr da vielleicht weiter?

Hi mimiundnini – schreibt ihr die Bachelorarbeit eigentlich zu zweit? Wenn ja, ist das ziemlich cool, wir durften das damals nur alleine tun. Ich habe nämlich auch Landwirtschaftsarchitektur studiert – bin aber schon seit ein paar Jahren fertig damit.

Hmmm … Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? Der sagt mir jetzt echt nicht viel. Ich habe das schon einmal gehört und glaube, dass das irgendwie damit zusammenhängt, dass du bei der Vergabe Interessenskonflikte hast, die du lösen musst. Wie das aber genau ist, weiß ich leider auch nicht mehr.
Verbindest du leicht mehrere Fächer in deiner Abschlussarbeit? Das klingt mir nämlich sehr betriebswirtschaftslastig.

Ja wir schreiben unsere Arbeit gemeinsam – zum Glück! Ich liebe Gruppenarbeiten, weiß auch nicht, warum die immer so verteufelt werden. Wenn man die richtige Person findet, mit der man auch auf einer Wellenlänge ist, dann geht das doch alles sehr flott von der Hand!

Und ja, ich verbinde auch mehrere Fächer in meiner Abschlussarbeit, darunter eben auch Betriebswirtschaft. Ich bin voll froh, dass die das geändert haben und das man das jetzt machen darf. Noch glücklicher wäre ich aber, wenn mir irgendwer noch was zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sagen könnte!

Hey, ich glaube da kann ich dir bzw. euch helfen! Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber als ich meine BA-Arbeit geschrieben habe, kam dieser Grundsatz auch bei mir vor! Da habe ich, glaube ich, bei https://www.ibau.de/akademie/glossar/verhaeltnismaessigkeit/ nachgelesen, dass es sich dabei um ein sogenanntes allgemeines Abwägungsprinzip handelt. Das heißt also quasi, dass vergaberechtliche Maßnahmen nicht darüber hinausgehen dürfen, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen.

Arg eigentlich, weil das Ganze steht bei uns sowohl in der Verfassung als auch wirklich im Europarecht. Das dürfte also ziemlich wichtig sein!

Ah, jetzt verstehe ich. Vielen lieben Dank, grünewiese. In welchen Fächern hast du denn deine Abschlussarbeit geschrieben? Würde mich voll interessieren, vielleicht kannst du mir nämlich noch in ein paar anderen Sachen helfen? wink

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mir bzw. uns jetzt auf alle Fälle schon einmal klarer, danke!