Da ich mich bei der Ziviltechniker (ZT)- Prüfung (Befugnis: Architektur) wahnsinnig geärgert habe, daß ich vorab keine Prüfung aus BWL abgelegt und darüber hinaus festgestellt habe, daß es der überwiegenden Mehrheit meiner KollegInnen dbzgl. tlw. noch schlechter ging, möchte ich Euch die folg. Info nicht vorenthalten:
Die ZT-Prüfung umfaßt 4 Gegenstände:
1) Verwaltungs- und Verfassungsrecht
2) Betriebswirtschaftslehre (BWL)
3) Rechtliche und fachliche Vorschriften (also alles, aus dem jeweiligen Fachgebiet)
4) Berufs- und Standesrecht (klingt schlank, ist in Wirklichkeit aber etwas umfangreicher)
Von Verwaltungs- und Verfassungsrecht und Betriebswirtschaftslehre wird man befreit, wenn man entsprechende Zeugnisse vorweisen kann. Das bedeutet für diesen Fall, daß sich der Aufwand für die ZT-Prüfung wesentlich reduziert, da man dann nur mehr 2 Prüfungsgegenstände hat.
So Ihr also auch nur im Entferntesten daran denken solltet, die ZT-Prüfung vielleicht irgendwann einmal ablegen zu wollen, würde ich Euch dringend empfehlen, diese Zeugnisse noch während des Studiums zu erwerben, da der Stoffumfang dieser beiden Gegenstände nicht unerheblich und mE für die ZT-Prüfung auch völlig überzogen ist.
Ich habe jedenfalls alle KollegInnen sehr bedauert, die in allen 4 Gegenständen antreten mußten, aber Gott sei Dank ist die ZT-Prüfung mündlich, da kann man dann doch etwas steuern…
Anm.: während des Studiums denkt man – aufgrund des (dzt.) völlig überfrachteten Inhalts der meisten Studien und dem damit einhergehenden Aufwand - nicht an die Ziviltechniker-Prüfung und eben auch nicht an diese Möglichkeiten der Aufwandsminimierung. Ich zB hätte bis vor kurzem nie daran gedacht, die ZT-Prüfung abzulegen und hatte halt bei Verfassungs- und Verwaltungsrecht einfach nur Glück, daß wir damals diese Prüfung ablegen mußten. Mittlerweile ist das ja auch bei Architektur völlig anders…
Im ZT-Kurs im Herbst 2013 haben zB ca. 50 % der KollegInnen die Vorträge zu Verwaltungs- und Verfassungsrecht und ca. 75 % jene zu BWL besucht. Ich gehe einmal davon aus, daß sie das nicht aus purem Interesse an der Sache taten und aus den Fragenkatalogen der Prüfungen, die allerdings leider immer nur ca. 1/3 der AbsolventInnen ausfüllen, geht hervor, daß die Mehrheit der KollegInnen in 4 Fächern, weniger in 3 und am wenigsten in 2 Fächern angetreten sind.
Wie kommt man nun zu den va Zeugnissen?
ad Verwaltungs- und Verfassungsrecht:
Ein Arbeitskollege, der diesen Tipp bereits heuer im Frühjahr erhalten hat, absolviert gerade auf der TU die folg. LVAs:
280.081 VO Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 ECTS)
265.980 UE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 ECTS)
Seines Erachtens müßte der Besuch der VO ausreichen, aber stellt die UE eine gute Prüfungsvorbereitung dar, sodaß man danach sicher keinen großen, zusätzlichen Lernaufwand für die Prüfung hat…
Nebenbei bemerkt, sind Grundkenntnisse zumindest aus Verwaltungsrecht in den meisten Berufen sowieso dringend anzuraten. Nur macht es mE halt einen großen Unterschied aus, ob man die Prüfung als Einzelprüfung oder im Rahmen der ZT-Prüfung mit bis zu 3 weiteren Prüfungsgegenständen absolvieren muß.
ad Betriebswirtschaftslehre:
Als ich im ZT-Kurs-Programm gesehen habe, daß BWL nur 3 h vorgetragen wird, dachte ich noch, das wird schon nicht so aufwändig werden… Als ich dann die Skripten und PP-Folien heruntergeladen hatte, habe ich dann doch ziemlich geschluckt… mE entsprach der Aufwand für BWL mehr als für einen 2 h Semester BWL-Kurs auf der WU.
Wie mir Fr. Kormesser von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Burgenland (iF: Kammer) mitteilte, müsse im Zeugnis „BWL“ nur irgendwie vorkommen, damit man von BWL befreit wird.
Es ist aber dringend anzuraten, mit der Kammer vorab abzuklären, ob das anvisierte Zeugnis auch akzeptiert wird.
Möglicherweise kann man diese Zeugnisse nach dem Studium auch an anderen Instituten wie zB Bfi oder Wifi erwerben und werden diese auch anerkannt. Jedenfalls unbedingt vorher mit der Kammer klären!
zum Procedere der „ZT-Werdung“ (abgesehen vom bürokratischen Aufwand):
1) 3 Jahre Praxis nach der Diplomprüfung (genaue Modalitäten siehe ZT-Gesetz)
2) ZT-Kurs (Besuch nicht obligatorisch, aber dringend anzuraten. Darüber hinaus lernt man dort wirklich sehr viel, da man dabei auch Probleme aus der Praxis mit Experten der verschiedenen Magistratsabteilungen, etc. erörtern kann…)
3) ZT-Prüfung (in 2, 3 oder 4 Gegenständen)
4) Entscheidung, ob man die „ZT-Befugnis“ beantragt, oder ob man sich (vorerst) mit dem Prüfungszeugnis begnügt (Anm.: nach dzt. Rechtslage verfällt die Prüfung nicht).
Diese Entscheidung hat pekuniäre Auswirkungen wie folgt:
- Befugnis aufrecht: man wird Mitglied der Kammer – Kosten der Kammerumlage:
umsatzabhängig, jedoch mind. € 440,00 / Jahr (in den ersten 3 a jedoch billiger…)
- Befugnis ruhend: man wird Mitglied der Kammer – Kosten der Kammerumlage:
€ 260,00 / Jahr
- man begnügt sich mit dem Zeugnis (und beantragt seine Befugnis erst dann, wenn
man sie wirklich braucht):
man erspart sich die Kammer-Mitgliedschaft und es kostet nichts
Nun werdet Ihr Euch vielleicht fragen, warum man denn die Prüfung ablegen sollte, wenn man sich sowieso nicht selbstständig machen oder eine ZT-GmbH gründen will.
Ich sehe die ZT-Prüfung und insbesondere den Kursbesuch als fachliche Weiterbildungs-maßnahme und als asset bei Bewerbungen. Ich kenne einen ZT für Medizintechnik in dessen Büro glaublich 8 Akademiker arbeiten, von denen 6 die ZT-Prüfung abgelegt, jedoch die Befugnis nicht erwirkt haben (sich also mit dem Prüfungszeugnis begnügten). Bei Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wo – gerade bei geistigen Dienstleitungen – im Vergabeverfahren als Auswahl- oder Zuschlagskriterium auch die Qualifikation des Personals des Bewerbers / Bieters herangezogen wird, kann das – je nach Festlegung dieser Kriterien - auch für das Büro vorteilhaft sein und wird man diesen Vorteil seinem Arbeitgeber naturgemäß dann auch bei der nächsten Gehaltsverhandlung kommunizieren…
Anmerkungen zum Aufwand:
ZT-Kurs:
Dauer je nach Fachgebiet: zB ca. 1,1 Wo (LAP und Raumordnung), 2,1 Wo (Architektur) bis 2,2 Wochen (KTWW) – so wie ich das ZT-Kursprogramm interpretiere. Siehe dbzgl. auch den ua link.
Lernaufwand:
Abhängig von der Anzahl der Prüfungsgegenstände, dem Fachgebiet, seinem beruflichen Vorwissen, etc. – sehr, sehr unterschiedlich…
Die Fachfragen zB aus LAP/LARCH, Raumordnung und Architektur aus dem Fragenkatalog (bzw. von meiner Prüfung) fand ich nicht wirklich schwierig bis sehr, sehr leicht. Andere Fachgebiete kann ich naturgemäß nicht beurteilen.
Kursunterlagen:
Die Prüfungsfragensammlungen erhält man mit allen Kursunterlagen (Skripten und PP-Folien) nach der Anmeldung zum ZT-Kurs.
Für Architekten, KTWW und alle, die mit der Wiener bzw. NÖ Bauordnung und den OIB-Richtlinien zu tun haben, sind die Kursunterlagen für den Berufsalltag wirklich sehr, sehr nützlich.
Die Unterlagen des allgemeinen Teiles des ZT-Kurses (1.Kurswoche) sind für alle sehr nützlich (va in Bezug auf Haftungs- und Versicherungsfragen, etc.), den Rest kann ich nicht beurteilen. Außer für die Befugnisse Architektur, Bauingenieurwesen und KTWW gibt es nur sehr wenige facheinschlägige Kurse. Bzgl. Kursprogramm 2014 siehe den ua link.
NB: So für sein Fachgebiet – aufgrund der geringen Anzahl an Prüflingen - keine umfangreiche Prüfungsfragensammlung vorliegen sollte, sollte man sich unbedingt generelle Tipps zur Prüfung in den Fragenkatalogen der „Massenbefugnisse“ wie zB Architektur ansehen.
ZT-Prüfung:
Die Durchfallsquote ist sehr niedrig (wurde im Kurs bekannt gegeben, ist mir aber nicht mehr wirklich erinnerlich, glaublich jedoch deutlich unter 10 %). Man kann 3 x antreten.
Die Prüfer werden vorher bekannt gegeben, es besteht jedoch immer das Restrisiko, daß einer ausfällt und ein Ersatzprüfer einspringt.
Grundsätzlich kann man sagen, daß Prüflinge, die keine „Massenbefugnisse“ wie zB Architektur anstreben, doch etwas begünstigt sind, da (nur für diese) die Möglichkeit besteht (und dies auch von früheren Absolventen unbedingt nahe gelegt wird), mit dem Fachprüfer (rechtliche und fachliche Vorschriften) vorab Kontakt aufzunehmen (ev. bereits im Rahmen des Abschluß-Socializings nach dem ZT-Kurs, zu dem sämtliche Prüfer eingeladen werden), um dessen Vorlieben bzw. Spezialgebiete abzufragen.
ad KTWW: Der Vortragende der Wasserwirtschaft erteilt sogar in seiner PP-Präsentation den “praktischen Hinweis“ für die Prüfung, unbedingt vorab Informationen zu den Frageschwerpunkten bei den jeweiligen Prüfern einzuholen!
Achtung: die va Möglichkeit der Abgrenzung des Prüfungsstoffes besteht jedoch nur beim Fachprüfer, sicherlich nicht bei den Prüfern in Verwaltungs- und Verfassungsrecht und BWL, da hier der Prüferpool für alle AnwärterInnen fast ident ist.
Anm.: im Herbst 2013 haben ca. 90 AnwärterInnen den ZT-Kurs besucht. Davon ca. 50 Architektur, 15 Bauingenieurwesen, 7 Maschinenbau, 4 Biologie, 2 KTWW, 1 LAP. Der Rest verteilt sich auf diverse andere Fachgebiete.
Kosten:
Verglichen mit den Kosten anderer Weiterbildungs-Kurse / Seminare div. Institute ist der ZT-Kurs mE eine wahre Okkasion, da die Kammer naturgemäß an neuen, zahlenden Mitgliedern interessiert ist… Da va größere Büros diese Kosten samt (bezahlter) Freistellung für die Kursdauer aufgrund der bereits angeführten Vorteile gerne übernehmen, lohnt es sich, darüber vorab mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
mW bezahlt auch das AMS den ZT-Kurs.
Darüber hinaus fallen noch div. (unerhebliche) Gebühren für den bürokratischen Aufwand an + € 203,00 Prüfungsgebühr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Da ich mich bei der Ziviltechniker (ZT)- Prüfung (Befugnis: Architektur) wahnsinnig geärgert habe, daß ich vorab keine Prüfung aus BWL abgelegt und darüber hinaus festgestellt habe, daß es der überwiegenden Mehrheit meiner KollegInnen dbzgl. tlw. noch schlechter ging, möchte ich Euch die folg. Info nicht vorenthalten:
Die ZT-Prüfung umfaßt 4 Gegenstände:
1) Verwaltungs- und Verfassungsrecht
2) Betriebswirtschaftslehre (BWL)
3) Rechtliche und fachliche Vorschriften (also alles, aus dem jeweiligen Fachgebiet)
4) Berufs- und Standesrecht (klingt schlank, ist in Wirklichkeit aber etwas umfangreicher)
Von Verwaltungs- und Verfassungsrecht und Betriebswirtschaftslehre wird man befreit, wenn man entsprechende Zeugnisse vorweisen kann. Das bedeutet für diesen Fall, daß sich der Aufwand für die ZT-Prüfung wesentlich reduziert, da man dann nur mehr 2 Prüfungsgegenstände hat.
So Ihr also auch nur im Entferntesten daran denken solltet, die ZT-Prüfung vielleicht irgendwann einmal ablegen zu wollen, würde ich Euch dringend empfehlen, diese Zeugnisse noch während des Studiums zu erwerben, da der Stoffumfang dieser beiden Gegenstände nicht unerheblich und mE für die ZT-Prüfung auch völlig überzogen ist.
Ich habe jedenfalls alle KollegInnen sehr bedauert, die in allen 4 Gegenständen antreten mußten, aber Gott sei Dank ist die ZT-Prüfung mündlich, da kann man dann doch etwas steuern…
Anm.: während des Studiums denkt man – aufgrund des (dzt.) völlig überfrachteten Inhalts der meisten Studien und dem damit einhergehenden Aufwand - nicht an die Ziviltechniker-Prüfung und eben auch nicht an diese Möglichkeiten der Aufwandsminimierung. Ich zB hätte bis vor kurzem nie daran gedacht, die ZT-Prüfung abzulegen und hatte halt bei Verfassungs- und Verwaltungsrecht einfach nur Glück, daß wir damals diese Prüfung ablegen mußten. Mittlerweile ist das ja auch bei Architektur völlig anders…
Im ZT-Kurs im Herbst 2013 haben zB ca. 50 % der KollegInnen die Vorträge zu Verwaltungs- und Verfassungsrecht und ca. 75 % jene zu BWL besucht. Ich gehe einmal davon aus, daß sie das nicht aus purem Interesse an der Sache taten und aus den Fragenkatalogen der Prüfungen, die allerdings leider immer nur ca. 1/3 der AbsolventInnen ausfüllen, geht hervor, daß die Mehrheit der KollegInnen in 4 Fächern, weniger in 3 und am wenigsten in 2 Fächern angetreten sind.
Wie kommt man nun zu den va Zeugnissen?
ad Verwaltungs- und Verfassungsrecht:
Ein Arbeitskollege, der diesen Tipp bereits heuer im Frühjahr erhalten hat, absolviert gerade auf der TU die folg. LVAs:
280.081 VO Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 ECTS)
265.980 UE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 ECTS)
Seines Erachtens müßte der Besuch der VO ausreichen, aber stellt die UE eine gute Prüfungsvorbereitung dar, sodaß man danach sicher keinen großen, zusätzlichen Lernaufwand für die Prüfung hat…
Nebenbei bemerkt, sind Grundkenntnisse zumindest aus Verwaltungsrecht in den meisten Berufen sowieso dringend anzuraten. Nur macht es mE halt einen großen Unterschied aus, ob man die Prüfung als Einzelprüfung oder im Rahmen der ZT-Prüfung mit bis zu 3 weiteren Prüfungsgegenständen absolvieren muß.
ad Betriebswirtschaftslehre:
Als ich im ZT-Kurs-Programm gesehen habe, daß BWL nur 3 h vorgetragen wird, dachte ich noch, das wird schon nicht so aufwändig werden… Als ich dann die Skripten und PP-Folien heruntergeladen hatte, habe ich dann doch ziemlich geschluckt… mE entsprach der Aufwand für BWL mehr als für einen 2 h Semester BWL-Kurs auf der WU.
Wie mir Fr. Kormesser von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Burgenland (iF: Kammer) mitteilte, müsse im Zeugnis „BWL“ nur irgendwie vorkommen, damit man von BWL befreit wird.
Es ist aber dringend anzuraten, mit der Kammer vorab abzuklären, ob das anvisierte Zeugnis auch akzeptiert wird.
Möglicherweise kann man diese Zeugnisse nach dem Studium auch an anderen Instituten wie zB Bfi oder Wifi erwerben und werden diese auch anerkannt. Jedenfalls unbedingt vorher mit der Kammer klären!
zum Procedere der „ZT-Werdung“ (abgesehen vom bürokratischen Aufwand):
1) 3 Jahre Praxis nach der Diplomprüfung (genaue Modalitäten siehe ZT-Gesetz)
2) ZT-Kurs (Besuch nicht obligatorisch, aber dringend anzuraten. Darüber hinaus lernt man dort wirklich sehr viel, da man dabei auch Probleme aus der Praxis mit Experten der verschiedenen Magistratsabteilungen, etc. erörtern kann…)
3) ZT-Prüfung (in 2, 3 oder 4 Gegenständen)
4) Entscheidung, ob man die „ZT-Befugnis“ beantragt, oder ob man sich (vorerst) mit dem Prüfungszeugnis begnügt (Anm.: nach dzt. Rechtslage verfällt die Prüfung nicht).
Diese Entscheidung hat pekuniäre Auswirkungen wie folgt:
- Befugnis aufrecht: man wird Mitglied der Kammer – Kosten der Kammerumlage:
umsatzabhängig, jedoch mind. € 440,00 / Jahr (in den ersten 3 a jedoch billiger…)
- Befugnis ruhend: man wird Mitglied der Kammer – Kosten der Kammerumlage:
€ 260,00 / Jahr
- man begnügt sich mit dem Zeugnis (und beantragt seine Befugnis erst dann, wenn
man sie wirklich braucht):
man erspart sich die Kammer-Mitgliedschaft und es kostet nichts
Nun werdet Ihr Euch vielleicht fragen, warum man denn die Prüfung ablegen sollte, wenn man sich sowieso nicht selbstständig machen oder eine ZT-GmbH gründen will.
Ich sehe die ZT-Prüfung und insbesondere den Kursbesuch als fachliche Weiterbildungs-maßnahme und als asset bei Bewerbungen. Ich kenne einen ZT für Medizintechnik in dessen Büro glaublich 8 Akademiker arbeiten, von denen 6 die ZT-Prüfung abgelegt, jedoch die Befugnis nicht erwirkt haben (sich also mit dem Prüfungszeugnis begnügten). Bei Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wo – gerade bei geistigen Dienstleitungen – im Vergabeverfahren als Auswahl- oder Zuschlagskriterium auch die Qualifikation des Personals des Bewerbers / Bieters herangezogen wird, kann das – je nach Festlegung dieser Kriterien - auch für das Büro vorteilhaft sein und wird man diesen Vorteil seinem Arbeitgeber naturgemäß dann auch bei der nächsten Gehaltsverhandlung kommunizieren…
Anmerkungen zum Aufwand:
ZT-Kurs:
Dauer je nach Fachgebiet: zB ca. 1,1 Wo (LAP und Raumordnung), 2,1 Wo (Architektur) bis 2,2 Wochen (KTWW) – so wie ich das ZT-Kursprogramm interpretiere. Siehe dbzgl. auch den ua link.
Lernaufwand:
Abhängig von der Anzahl der Prüfungsgegenstände, dem Fachgebiet, seinem beruflichen Vorwissen, etc. – sehr, sehr unterschiedlich…
Die Fachfragen zB aus LAP/LARCH, Raumordnung und Architektur aus dem Fragenkatalog (bzw. von meiner Prüfung) fand ich nicht wirklich schwierig bis sehr, sehr leicht. Andere Fachgebiete kann ich naturgemäß nicht beurteilen.
Kursunterlagen:
Die Prüfungsfragensammlungen erhält man mit allen Kursunterlagen (Skripten und PP-Folien) nach der Anmeldung zum ZT-Kurs.
Für Architekten, KTWW und alle, die mit der Wiener bzw. NÖ Bauordnung und den OIB-Richtlinien zu tun haben, sind die Kursunterlagen für den Berufsalltag wirklich sehr, sehr nützlich.
Die Unterlagen des allgemeinen Teiles des ZT-Kurses (1.Kurswoche) sind für alle sehr nützlich (va in Bezug auf Haftungs- und Versicherungsfragen, etc.), den Rest kann ich nicht beurteilen. Außer für die Befugnisse Architektur, Bauingenieurwesen und KTWW gibt es nur sehr wenige facheinschlägige Kurse. Bzgl. Kursprogramm 2014 siehe den ua link.
NB: So für sein Fachgebiet – aufgrund der geringen Anzahl an Prüflingen - keine umfangreiche Prüfungsfragensammlung vorliegen sollte, sollte man sich unbedingt generelle Tipps zur Prüfung in den Fragenkatalogen der „Massenbefugnisse“ wie zB Architektur ansehen.
ZT-Prüfung:
Die Durchfallsquote ist sehr niedrig (wurde im Kurs bekannt gegeben, ist mir aber nicht mehr wirklich erinnerlich, glaublich jedoch deutlich unter 10 %). Man kann 3 x antreten.
Die Prüfer werden vorher bekannt gegeben, es besteht jedoch immer das Restrisiko, daß einer ausfällt und ein Ersatzprüfer einspringt.
Grundsätzlich kann man sagen, daß Prüflinge, die keine „Massenbefugnisse“ wie zB Architektur anstreben, doch etwas begünstigt sind, da (nur für diese) die Möglichkeit besteht (und dies auch von früheren Absolventen unbedingt nahe gelegt wird), mit dem Fachprüfer (rechtliche und fachliche Vorschriften) vorab Kontakt aufzunehmen (ev. bereits im Rahmen des Abschluß-Socializings nach dem ZT-Kurs, zu dem sämtliche Prüfer eingeladen werden), um dessen Vorlieben bzw. Spezialgebiete abzufragen.
ad KTWW: Der Vortragende der Wasserwirtschaft erteilt sogar in seiner PP-Präsentation den “praktischen Hinweis“ für die Prüfung, unbedingt vorab Informationen zu den Frageschwerpunkten bei den jeweiligen Prüfern einzuholen!
Achtung: die va Möglichkeit der Abgrenzung des Prüfungsstoffes besteht jedoch nur beim Fachprüfer, sicherlich nicht bei den Prüfern in Verwaltungs- und Verfassungsrecht und BWL, da hier der Prüferpool für alle AnwärterInnen fast ident ist.
Anm.: im Herbst 2013 haben ca. 90 AnwärterInnen den ZT-Kurs besucht. Davon ca. 50 Architektur, 15 Bauingenieurwesen, 7 Maschinenbau, 4 Biologie, 2 KTWW, 1 LAP. Der Rest verteilt sich auf diverse andere Fachgebiete.
Kosten:
Verglichen mit den Kosten anderer Weiterbildungs-Kurse / Seminare div. Institute ist der ZT-Kurs mE eine wahre Okkasion, da die Kammer naturgemäß an neuen, zahlenden Mitgliedern interessiert ist… Da va größere Büros diese Kosten samt (bezahlter) Freistellung für die Kursdauer aufgrund der bereits angeführten Vorteile gerne übernehmen, lohnt es sich, darüber vorab mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
mW bezahlt auch das AMS den ZT-Kurs.
Darüber hinaus fallen noch div. (unerhebliche) Gebühren für den bürokratischen Aufwand an + € 203,00 Prüfungsgebühr.
Links:
zum ZT-Gesetz, ZT-Kammergesetz, zur VO über die ZT-Prüfung, zur Arch+Ing Akademie (die den ZT-Kurs veranstaltet), zum aktuellen ZT-Kursprogramm für 2014 (Anm.: das Programm hat sich in den letzten Jahren nicht wirklich geändert) und zur Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Burgenland:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz...
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz...
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz...
http://www.archingakademie.at/caruso/akademie/content.jsp?cont=aktuelles...
http://www.archingakademie.at/caruso/akademie/FILES/ZTKursFruehjahr2014.pdf
http://wien.arching.at/
Liebe Grüße
Walter